Wissenswertes rund um das Thema Krankenversicherung

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Studentinnen und Studenten sind grundsätzlich nicht nur in der Krankenversicherung, sondern auch in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Darum muss man bei der Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen.

Zusätzlich zur allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Dabei muss man als Studierender zuvor und ohne Unterbrechung mindestens zwölf Monate im gesetzlichen Versicherungssystem abgesichert gewesen sein. Wer möchte, kann als Zusatzabsicherung sogar noch eine private Krankenversicherung (PKV im Test / PKV im Vergleich) abschließen, sofern die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Wahl, ob man sich als Studierender privat oder gesetzlich versichern sollte, ist stets von der persönlichen Lebenssituation und der Zukunftsplanung abhängig. Für Studentinnen und Studenten ab einem Lebensalter von 26 Jahren und höher gelten viele Besonderheiten. In der Regel gilt die Krankenversicherungspflicht bis zu jenem Zeitpunkt, ab dem man das 14. Fachsemester abgeschlossen hat bzw. bis das 30. Lebensjahr vollendet ist.

Infos zur gesetzlichen Krankenkasse für Studierende 2018

Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung kann man sich unter gewissen entweder innerhalb der Familienversicherung oder im Sondertarif „Krankenversicherung der Studenten“ (KVdS) versichern.

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Einige gesetzliche Krankenkassen haben spezielle Ansprechpersonen, die sich speziell um die Anfragen von Studentinnen und Studenten kümmern. Die Krankenkassen-Zentrale stellt eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen mit den jeweiligen Zusatzbeiträgen zur Verfügung. Über diese ist auch der Zugriff auf die zugehörigen Krankenkassenprofile möglich (siehe hier).

Infos zu einem geplanten Aufenthalt im Ausland

Wer plant, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren, der sollte sich davor unbedingt über eine Krankenversicherung erkundigen. Für den eventuellen Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sind der Zeitraum des Aufenthalts und die Vertragslaufzeit der jeweiligen Versicherung zu berücksichtigen.

Wenn beide Kriterien schon im Vorfeld der Reise bekannt sind, kann man damit bösen Überraschungen wie der Höhe der Beitragskosten und den gegebenenfalls eingeschränkten Verlängerungsoptionen in Bezug auf die Laufzeit vorbeugen.

in der Bundesrepublik Deutschland wird die Krankenversicherung abhängig von der Dauer des Aufenthalts für ausländische Studenten zu einem wichtigen Thema. In der Rubrik „International“ (siehe hier) stehen dazu umfangreiche Informationen in zehn verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

BAföG & Krankenversicherung

Wer Bafög bezieht und seine Krankenversicherung selbst bezahlt, der hat einen höheren finanziellen Bedarf und erhält auf eine Beantragung hin auch einen Zuschuss vom Bafög-Amt. Dieser ist unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Studentinnen und Studenten, welche über die Familienversicherung ihrer Eltern versichert sind, haben jedoch keinen Anspruch auf den erwähnten Zuschuss.

Derzeit beträgt der Zuschlag zur Sozialversicherung für Studierende nach § 13a BAföG € 86,00 pro Monat: Dieser Betrag teilt sich in € 71,00 für die Kranken- und € 15,00 für die Pflegeversicherung. Um Anspruch auf den Zuschlag zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Amt eingereicht werden. Das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet dazu eine Liste sämtlicher Ämter in der Bundesrepublik Deutschland.

Zusatzversicherungen fürs Studium

Zu einer Krankenzusatzversicherung für Studentinnen und Studenten wird immer dann angeraten, wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse keinen ausreichenden Schutz garantieren. Für Studierende besteht die Möglichkeit, unter anderem folgende Zusatzversicherungen abzuschließen:

– Zahnersatzversicherung
– Auslandskrankenversicherung
– Brillenversicherung

Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Krankenversicherung finden Sie unter https://www.krankenkassenzentrale.de.

Text-Quelle: https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankenkasse-studenten