5 Schritte zur nebenberuflichen Unternehmensgründung

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Die Gründung eines Nebengewerbes respektive die Aufnahme einer Nebentätigkeit sollte sehr sorgfältig geplant werden. Gründerinnen und Gründer müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie über mehrere Wochen und Monate einen Großteil ihre Freizeit für diese Beschäftigung opfern müssen.

Wir möchten Ihnen nachfolgend in fünf Schritten erläutern, was Sie bei der Gründung im Nebenerwerb beachten sollten, um auch weiterhin die Vorteile dieser Unternehmensform genießen zu können.

1. Schritt – die eigene Krankenversicherung überprüfen
Wer ein Nebengewerbe gründet, kann weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Dabei dürfen aber bestimmte Hinzuverdienstgrenzen und maximale Arbeitszeiten nicht überschritten werden.

2. Schritt – Behörden informieren sowie Hinzuverdienstgrenzen einhalten
Wenn Sie bislang BAföG oder Elterngeld erhalten, müssen Sie die spezifischen Hinzuverdienstgrenzen beachten. Ansonsten kann es zu Kürzungen der jeweiligen Leistungen kommen, wenn das zusätzliche Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze liegt. Selbstredend müssen Sie die jeweilige Behörde über Ihr zusätzliches Einkommen informieren. Spätestens dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung einreichen, erfolgt in der Regel ein Abgleich der Daten. Meist dürfen Sie auch nur eine gewisse Stundenzahl pro Woche arbeiten, um weiterhin in den Genuss der anderen Leistungen zu kommen. Wenn Sie bereits andernorts zusätzlich zu Ihrem Studium einer Beschäftigung nachgehen, müssen Sie die Aufnahme der Nebenerwerbstätigkeit diesem Arbeitgeber mitteilen. Er darf dies allerdings nur in wenigen Ausnahmefällen ablehnen. Beispielsweise dann, wenn Sie für seine Konkurrenten tätig werden.

3. Schritt – Kosten für die Gründung durchrechnen und nach Einsparmöglichkeiten suchen
Die Anschaffung der Betriebsausstattung kann richtig ins Geld gehen. Sie fällt sowohl beim Haupt- als auch beim Nebengewerbe in etwa gleich hoch aus. Informieren Sie sich über eventuelle Fördermöglichkeiten und ziehen Sie auch den Kauf gebrauchter – aber generalüberholter – Möbelstücke und technischer Ausstattung in Betracht.

4. Schritt – Buchführung erlernen oder delegieren
Besuchen Sie ein Seminar, durch welches Sie die Grundlagen der Buchführung erlernen können. Dieses Wissen wird beispielsweise auf Existenzgründerseminaren vermittelt. Sollte Ihnen hierzu die Zeit fehlen, beauftragen Sie einen versierten Buchhalter oder einen Steuerberater.

5. Schritt – die Anmeldung des Nebengewerbes vornehmen
Wenn Sie die vorgenannten Schritte vollzogen haben, müssen Sie Ihr Nebengewerbe anmelden. Je nach Art des Unternehmens muss die Tätigkeit sowohl beim Finanzamt als auch beim Gewerbeamt erfolgen. Eventuell ist auch nur eine Anmeldung beim Finanzamt vonnöten.

Die zuvor genannten Schritte sind in Kurzform auch als Checklist verfügbar, siehe hier.

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Text-Quelle: www.gruenderlexikon.de

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