Auch Studierende müssen eine Krankenversicherung abschließen

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In Deutschland gibt es Pflichten, Regelungen und Gesetze, die für jedermann gelten, unabhängig von Geschlecht, Nationalität oder Alter. Eine dieser Pflichten ist der Abschluss einer Krankenversicherung und sie betrifft nicht nur Berufstätige, sondern auch Studentinnen und Studenten. Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen über die bestehende Krankenversicherungspflicht und die Optionen für Studierende.

Strafe bei fehlendem Schutz droht

Die Pflicht zur Krankenversicherung besteht in der Bundesrepublik Deutschland seit April 2007. Fast zwei Jahre nach Einführung der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde im Januar 2009 auch die Pflicht zu einer privaten Krankenversicherung beschlossen. Seitdem muss jeder Bürger und jede Bürgerin in Deutschland im Krankheitsfall eine gesetzliche oder private Versicherung vorweisen.

Ein Verstoß gegen die Pflicht kann teuer werden. Wird ein Bürger mit fehlendem Schutz ausfindig gemacht, wird er zur Nachzahlung von Beiträgen aufgefordert. Sie werden rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung erhoben. Dabei kann sich schnell ein Betrag im vierstelligen Bereich ergeben. Kann die unversicherte Zeit nicht ermittelt werden oder ist sehr lang, beträgt die Höhe der Nachzahlung maximal 14 Monatsbeiträge.

Die Pflicht zur Krankenversicherung hat zu einem Rückgang von Personen geführt, die ohne einen erforderlichen Schutz in Deutschland leben. Bei Einführung der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung waren es noch fast 200.000 Menschen. Zehn Jahre später lag die Zahl unter 80.000.

Auch Studenten und Studentinnen müssen sich versichern

Wer in Deutschland an einer Hoch- oder Fachschule, Universität oder sonstigen Bildungseinrichtung als Studenten eingetragen ist, muss sich ebenfalls einer Krankenversicherung anschließen. Das gilt auch bei einem MBA als Fernstudium. Für Studierende stellt sich angesichts ihre oftmals eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten die Frage, welche Krankenversicherung sie wählen sollen. Schließlich entstehen mitunter hohe Kosten, die Studierende mit einem geringen Einkommen nur schwer aufbringen können.

Glücklich können sich alle Studenten schätzen, die unter 25 Jahre alt sind.

Sie sind dann familienversichert und zahlen für die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung keinen Cent. Eine Ausnahme gilt nur, wenn man als Student ein regelmäßiges Einkommen erhält. Liegt das Einkommen regelmäßig über einen Betrag von 450 Euro, entfällt die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung. Auf die Studienfinanzierung bei einem MBA kann das erhebliche Auswirkungen haben.

Wechsel kann sich lohnen

Alle Studenten mit einem regelmäßigen Einkommen über 450 Euro oder älter als 25 Jahre müssen sich selbst versichern. Sie können sich bei einer beliebigen Krankenversicherung in Deutschland als Student krankenversichern. Wie alle Beitragszahler müssen auch angehende Akademiker in Deutschland einen Zusatzbeitrag bei ihrer Kasse leisten. Die Krankenkasse wechseln kann sich finanziell auszahlen. Bei dem Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenversicherung mit geringerem Zusatzbeitrag fällt auch der eigene Anteil geringer aus. Dabei können Studenten im Jahr einen ordentlichen Beitrag sparen.

Regelungen für ausländische Studenten

Aus dem Ausland stammende und an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studenten sind pauschal nicht von der Pflicht ausgenommen. In Einzelfällen können sie sich jedoch von der Pflicht befreien lassen. Für Studenten aus dem EU-Ausland ist eine Anerkennung der Krankenversicherung aus ihrem Heimatland möglich. Bestand vor der Einreise in Deutschland eine Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung, gilt dieser Schutz möglicherweise auch in der Bundesrepublik.

Text-Quelle: Autoren-Team

Bild-Quelle: PIXABAY

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