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19.6.2008 *** Masterstudiengänge Mergers & Acquisitions, Steuerwissenschaften und Private Wealth Management an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster / Anmeldeschluss: 15. Juli 2008 ***


Private Wealth Management

Der Studiengang „Private Wealth Management – Erbrecht · Nachlassgestaltung · Vermögensmanagement“ trägt dem stetig wachsenden Bedürfnis nach einer umfassenden und koordinierten Betreuung von Privatvermögen Rechnung. Ziel des Studiengangs ist es, Juristen sowie Wirtschaftswissenschaftlern in drei Semestern praxisorientiert Kenntnisse auf den Gebieten Erbrecht, Steuern und Vermögensmanagement zu vermitteln. Die interdisziplinären Inhalte des Studiengangs sorgen für eine umfassende Ausbildung der Teilnehmer, welche aufgrund der immer komplexer werdenden Fragestellungen und den steigenden Erwartungen an einen Berater unabdingbar ist. Bei erfolgreicher Absolvierung des Studiengangs wird je nach Studienschwerpunkt entweder der Hochschulgrad eines „LL.M.“ oder der Hochschulgrad eines „EMBA“ verliehen. Der Studiengang behandelt darüber hinaus alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Erbrecht“ gemäß §14f der Fachanwaltsordnung und ermöglicht dadurch den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“.

Steuerwissenschaften

Der Postgraduierten-Studiengang „Steuerwissenschaften“ verfolgt das Ziel, Juristen und Ökonomen vertiefte Kenntnisse im Steuerrecht mit seinen finanzwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Be­zügen zu vermitteln. Dieses interdisziplinäre, berufsbegleitende Veranstaltungsangebot zielt sowohl auf die Vermittlung von exzellentem Fachwissen als auch auf das Begreifen steuersystematischer, verfas­sungsrechtli­cher und ökonomischer Zusammenhänge und Hintergründe. Bei erfolgreicher Absolvierung des Studiengangs wird den Absol­venten entweder der Hochschulgrad eines „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, oder der Hochschulgrad eines „Executive Master of Business Administration“, abgekürzt „EMBA“, verliehen. In den Vorlesungen werden zudem alle relevanten Bereiche des Fachgebiets „Steuer­recht“ gemäß § 9 der Fachanwaltsordnung behandelt. Da­durch wird den Studierenden der Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeich­nung „Fachanwalt für Steuerrecht“ ermöglicht.

Mergers & Acquisitions

Der „M & A-Studiengang“ wurde in enger Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und Praktikern kon­zipiert und trägt dadurch den Bedürfnissen der Praxis in idealer Weise Rechnung. Er soll den Teilnehme­rinnen und Teilnehmern in drei Semestern praxisorientiert rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge von Unternehmenszusammenschlüssen und -übertragungen vermitteln. Der Studiengang wird im Rahmen eines sog. Co-Teaching von Universitätsprofessoren und renom­mierten, international tätigen M & A-Praktikern durchgeführt. Das Studium ist darauf ausge­richtet, von den Teilnehmern berufsbegleitend absolviert zu werden. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Absol­venten entweder der Hochschulgrad eines „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“, oder der Hochschulgrad eines „Executive Master of Business Administration“, abgekürzt „EMBA“, verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem nach Absolvierung eines von uns angebotenen und kostenlosen Zusatzkurses den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“.

 

Anmeldeschluss für die Masterstudiengänge ist der 15. Juli 2008

 

 
 
 
 
 
 

Quelle / AnsprechpartnerIn:
Katrin Fischer

 
 
   
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