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28.7.2008 SMBS-Absolventen auf der Überholspur


Dr. Johannes Hörl, M.B.L. (SMBS) wurde am 4.7.2008 vom Aufsichtsrat zum Generaldirektor der Großglockner Hochalpenstraßen AG bestellt.

Dass gezielte postgraduale Weiterbildung an der SMBS für die Karriere durchaus hilfreich ist, das zeigt die Nachfrage an kompetenten Wirtschaftsjuristen mit Management-Know-how. Johannes Hörl, Rechtsanwalt bei der weltgrößten „law firm“ und Absolvent des universitären Master of Business Law der SMBS wird neuer Vorstand der Großglockner Hochalpenstraßen AG. Trotz hoher beruflicher Anforderungen hat Johannes Hörl gemeinsam mit Dr. Andreas Winkler – ebenfalls Absolvent der SMBS - den ersten Kommentar zum Bundesstraßenrecht (inklusive Mautrecht) herausgegeben.

Seit Jahrzehnten hat es keine systematische und kommentierte Bearbeitung dieser Rechtsmaterie mehr gegeben, und noch weniger eine, die das Bundesstraßenrecht als Teil des Infrastrukturrechts sieht. Dieses Werk füllt diese Lücke mehr als aus.

Der erste Teil enthält neben den „Kerngesetzen“ wie Bundesstraßengesetz 1971, Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich, Bundesgesetz über die Sicherheit von Straßentunneln, dem ASFiNAG-Ermächtigungsgesetz 1997 und dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz auch das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002. Der zweite Teil enthält die einschlägigen Verordnungen (zB Vignettenpreisverordnung 2007).

Weitere Infomationen zum Kommentar unter: www.bundesstrassenrecht.at

Die Autoren:

Mag. Dr. Johannes Hörl M.B.L. (SMBS), Rechtsanwalt, DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH; Senior Associate/Lead Lawyer, Gruppe Finance&Projects, Betreuung von nationalen und internationalen Infrastruktur- bzw. Straßenprojekten. Von 1993 bis 1997 Assistententätigkeiten an der Universität Salzburg, danach sechs Jahre Verwaltungsjurist Land Salzburg. Am 4.7.2008 wurde Dr. Hörl vom Aufsichtsrat einstimmig (mit dem Stimmen der drei Betriebsräte) zum Generaldirektor der Großglockner Hochalpenstraßen AG bestellt. Ab April 2010 wird Dr. Hörl für eine Übergansphase von einem Jahr kfm. Direktor dann Generaldirektor und Alleinvorstand sein.

Mag. Dr. Andreas Winkler LL.M. (DUK), M.B.L. (SMBS), Rechtsanwaltsanwärter, DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH; Gruppe Finance&Projects. Von 2000 bis 2003 Vertragsassistent am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Salzburg. Rechtspraktikum und Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter in einer führenden Rechtsanwaltskanzlei bis 2006. Referent bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) bis 2007.

 


 
 
 
 
 

Quelle / AnsprechpartnerIn:
Birgit Huber

 
 
   
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