18.6.2007
Frauenförderung in Zeiten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes?
Frauenförderung in Zeiten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes?
Seit Verabschiedung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes werden in
der öffentlichen Diskussion immer wieder Stimmen laut, die die gezielte
Förderung von Frauen in Frage stellen. Ist allgemeine Gleichstellung zu
bevorzugen? Ist es nicht mehr gerechtfertigt, Frauen besondere
Chancen für das berufliche Fortkommen zu bieten?
Diese Fragen werden auch an der FHW Berlin angesichts der Fortführung
des Berliner Chancengleichheitsprogramms sowie des erneuten Angebots
von Frauenstipendien für MBA-Studien laut. Für die Teil-Stipendien in
der Managementausbildung stehen für die nächste Bewerberrunde insgesamt
27.500 € zur Verfügung. Mit mehr als 100.000 € aus dem Berliner
Chancengleichheitsprogramm werden auch in 2007 wieder Promotionen von
FH-Absolventinnen gefördert sowie das bundesweit einzigartige
Harriet-Taylor-Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung,
verbunden mit einer Gastprofessur für Genderfragen, an der FHW Berlin
fortgeführt.
Durch die gezielte Frauenförderung sind in den vergangenen Jahren
deutliche Gleichstellungserfolge erreicht worden. Dennoch kann auch im
Hochschulbereich von einer wirklichen Gleichstellung noch immer nicht
die Rede sein. Zwar steht die FHW Berlin z. B. mit einer
Professorinnenquote von derzeit 28 % bundesweit und auch in Berlin mit
an der Spitze (11,0 % an FHen bundesweit, 21,0 % an FHen in Berlin),
der Anteil an Professorinnen ist dennoch weiterhin zu gering. Ähnlich
verhält es sich bei dem Frauenanteil an Promotionen der in den Rechts-,
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bei 32,2 % liegt.
Mit Hilfe der genannten Förderprogramme soll daher auch in Zukunft
darauf hingewirkt werden, Frauen in Wissenschaft und Forschung
voranzubringen. „Es muss ja nicht gleich ein Frauenanteil von 66 %
sein, wie wir ihn bei den Führungspositionen in der Verwaltung haben“,
meint Viola Philipp, Zentrale Frauenbeauftragte der FHW Berlin. „Eine
echte Gleichstellung ist dann gegeben, wenn in den wichtigsten
Bereichen ein ungefähr ausgeglichener Anteil von Frauen und Männern zu
finden ist. Bis dies erreicht ist, muss die Frauenförderung auf jeden
Fall fortgeführt werden“.
Weitere Informationen erteilt:
Viola Philipp
Zentrale Frauenbeauftragte der FHW Berlin
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